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Landgericht Freiburg

AfD-Funktionär Kloth darf als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet werden

Uwe Mauch
  • Do, 21. Juli 2016, 14:04 Uhr
    Freiburg

Die erste Runde im Rechtsstreit zwischen dem AfD-Funktionär Oliver Kloth und Radio Dreyeckland ist entschieden: Er muss sich den Vorwurf, ein "rassistischer Anwaltsredner" zu sein, gefallen lassen.

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Das Landgericht Freiburg hat heute entschieden, dass der AfD-Funktionär Oliver Kloth es aushalten muss, als „rassistischer Anwaltsredner“ bezeichnet zu werden (Symbolbild). Foto: dpa
Um 12 Uhr mittags verkündete das Landgericht seine Entscheidung. Vor dem Gebäude demonstrierte eine kleine Gruppe RDL-Sympathisanten für Pressefreiheit. Mehrere Polizisten beobachteten die Szenerie.
Kloth muss hinnehmen, dass er als "rassistischer Anwaltsredner" bezeichnet wird
Vor zwei Wochen ...

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