Ackern bis an den Bach ist erlaubt
Landwirte haben an Gewässern allerdings Regeln fürs Düngen und für den Pflanzenschutz zu berücksichtigen.
EFRINGEN-KIRCHEN. Spaziergänger haben ein waches Auge auf die Natur. Weshalb viele gerne dabei sind, wenn das Trinationale Umweltzentrum (Truz) zur Erfassung des Zustands von Gewässerrandstreifen auffordert. Doch was sollen sie genau beobachten? Welche Bewirtschaftung ist am Gewässerrand erlaubt? Die Antwort des Landratsamts: in der Regel die, die der Spaziergänger vorfindet.
Manchen Naturfreund mag es vielleicht überraschen, aber Äcker bis zum Gewässerrand sind erlaubt. Sie genießen Bestandsschutz, wie Rolf Hess vom Fachgebiet Landwirtschaft im Landratsamt betont. Beschränkungen gebe es am ...