Neues Mietrecht tritt in Kraft / Befristete Mietverträge sind nur noch mit handfestem Grund möglich / Behinderte können Zustimmung zum Umbau verlangen.
FREIBURG. Wenn am 1. September das neue Mietrecht in Kraft tritt, müssen Vermieter wie Mieter einige wichtige neue Regelungen beachten. Beide Seiten haben jedoch nicht immer Grund zur Freude.
Kündigungsfristen: Die Kündigungsfristen werden asymmetrisch verkürzt. Bisher galten für alle einheitliche Fristen von maximal zwölf Monaten, nun darf der Mieter - ...