Amtsgericht Bad Säckingen
700 Euro Strafe für Besitz von Kinderpornos
Auf fünf von 79 Bildern waren unter 13-Jährige zu sehen.
MURG. Wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften wurde ein Auszubildender aus Murg vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu zehn Euro verurteilt. Auf seinem Computer waren 79 pornografische Abbildungen mit Kindern und Jugendlichen festgestellt worden, fünf davon mit Sicherheit jünger als 13 Jahre. Die waren dann auch Gegenstand des Strafbefehls.
Noch vor Beginn der Beweisaufnahme beantragte die Verteidigung das Verfahren einzustellen, da die Ermittlungen gegen den Mandanten einer rechtlichen Grundlage entbehrten. Es habe sich ...