Drastische Rentenbeschränkung aus dem Jahr 1996 verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
KARLSRUHE. Die Renten von Aussiedlern durften stark gekürzt werden, um das deutsche Rentensystem zu stabilisieren. Dies entschied gestern das Bundesverfassungsgericht in einem lange erwarteten Beschluss. Der Bundestag hatte 1996 verfügt, dass die ...