Fehler ja, Absicht nein, sagt ein 40-Jähriger vor dem Neustädter Amtsgericht zum Vorwurf des Betrugs. Sein Einspruch verringert die Geldstrafe, zu der er verurteilt wird.
Zunächst galt es vor dem Neustädter Amtsgericht zu klären, ob das Schreiben des Angeklagten vom Dezember 2023 als Einspruch gegen seinen Strafbefehl zu werten sei. Er habe das ...