Seit 1. Januar gilt die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen. Nun kündigt das Baurechtsamt der Stadt Freiburg Nachforschungen an. Es will überprüfen, ob Wohnungen zweckentfremdet werden.
Das Baurechtsamt der Stadt Freiburg will nun damit beginnen, registrierte Ferienwohnungen zu überprüfen, um festzustellen, ob dort eine Zweckentfremdung vorliegt. Hintergrund sind die Zweckentfremdungssatzung von 2014 und die Registrierungspflicht, die seit diesem Jahr gilt. Mit dieser ist das Rathaus bislang zufrieden, hofft jedoch, dass ihr noch mehr ...