Waffengesetz: Darf ich mit dem Brotmesser zum Grillen?
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Do, 03. April 2008, 15:50 Uhr
Stadtgespräch
Seit Dienstag gibt es im deutschen Waffengesetz eine Novelle. Sie besagt unter anderem, dass man Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge ab 12 Zentimeter Klingenlänge nicht mehr außerhalb seiner Wohnung führen darf. Werden jetzt unsere Brotmesser bei der nächsten Grillfeier an der Dreisam konfisziert? Wir haben nachgefragt.
Roland Braunwarth ist Sachverständiger für Waffen in der ...