Videoüberwachung in Clubs und Bars: Das ist erlaubt – und das ist verboten
Bitte lächeln, die Kamera läuft! Aber ist das auch erlaubt? fudder hat beim Landesbeauftragten für Datenschutz nachgefragt, wann Videoüberwachung im Nachtleben rechtmäßig ist – und wann verboten.
1. Videoüberwachung in Clubs und Bars kann erlaubt sein – wenn sie einen Zweck erfüllt
Das Bundesdatenschutzgesetz regelt, wann Kameraüberwachung rechtmäßig ist. Sie ist dann erlaubt, wenn sie einen vorher festgelegten Zweck erfüllt. Das kann etwa die Verhinderung von Straftaten oder die Erleichterung der Strafverfolgung sein.
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