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Fünfzehnter Verhandlungstag

Vater von Hussein K. nennt Geburtsdatum – Übersetzer geht von Fehler aus

Carolin Buchheim

Von

Fr, 08. Dezember 2017 um 11:00 Uhr

Freiburg

Sein Vater sei tot – das sagte Hussein K. zu Beginn des Mordprozess gegen ihn aus. Jetzt erreichte das Gericht Gholam K. telefonisch im Iran. Der Vater sagte, dass es eine Geburtsurkunde des Angeklagten gebe – und nannte ein Geburtsdatum.

Der Gerichtssaal des Freiburger Landgerichts.  | Foto: dpa
Der Gerichtssaal des Freiburger Landgerichts. Foto: dpa
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In einem Gespräch mit BZ-Reporter Stefan Hupka nach der Verhandlung erläuterte der Übersetzer, dass er das vom Vater genannte Geburtsdatum 29.1.1984 nicht für sinnhaft halte, und er davon ausgehe, dass dem Vater ein Zahlendreher unterlaufen sei und das Dokument eigentlich ein Datum des iranischen Kalenders enthalten müsste. Hussein K. wäre laut den Angaben des Vaters 33 Jahre alt. Experten hatten am zehnten Verhandlungstag ihre Altersgutachten vorgestellt. Nach ihrer Einschätzung war der Angeklagte bei der Tötung von Maria L. höchstwahrscheinlich zwischen 22 und 26 Jahre alt. Weitere Informationen dazu im Laufe des heutigen Tages.
Verlesung des Telefonats mit Hussein K.s Vater
9.40 Uhr Schließlich liest Richterin Schenk ein Protokoll eines Telefonats vor, dass am 4.Dezember 2017 ...

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