Eigentlich war ein Urteil im Freiburger Gruppenvergewaltigungsprozess für dieses Frühjahr vorgesehen. Doch nun muss möglicherweise ein Zeuge aus dem Irak eingeflogen werden.
Die Strafkammer am Landgericht Freiburg muss nun zeitnah entscheiden, ob sie die Anhörung des Zeugen als notwendig für das Verfahren um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen durch mehrere Männer erachtet.
"Dieser Zeuge hat nicht zu hören bekommen, dass sie es will." ...