Urteil: Die Stadt hat zwei Freiburger Ultras zu Unrecht verbannt

Mo, 19. Oktober 2015 um 11:29 Uhr

Das Verwaltungsgericht hat am Montag das Urteil gesprochen und den beiden Fans aus der Ultraszene Recht gegeben. Die mündliche Verhandlung hatte am 25. September stattgefunden. Unter anderem war ein szenekundiger Polizeibeamter als Zeuge vernommen worden. Schon während der Verhandlung zeichnete sich ab, dass das rechtliche Vorgehen der Stadt fragwürdig war.
Was war passiert? Die Stadt hatte den beiden Ultras, die der rechten Fanszene zugeordnet werden, durch einen Bescheid verboten, sich von August bis Dezember 2014 an den Heimspieltagen der Bundesliga und der Regionalliga zwischen 10 und 22 Uhr in bestimmen Bereichen im Umfeld des SC-Stadions, des Möslestadions, im Freiburger Osten sowie in Teilen der Innenstadt und dem Stühlinger aufzuhalten. Einem der beiden hatte sie außerdem noch aufgegeben, sich an bestimmten Auswärtsspieltagen des SC Freiburg jeweils beim Polizeirevier Freiburg-Süd zu melden.
Wie hatte die Stadt die Verbote begründet?
Begründet hatte die Stadt die Bescheide damit, dass es bei Heim- und Auswärtsspielen des SC Freiburg vermehrt zu Gewalt- und Straftaten von sogenannten Problemfans gekommen sei. Bei beiden Betroffenen bestünde aufgrund Erkenntnisse der Polizei eine hohe Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung solcher Straftaten.
Das Gericht schloss sich dieser Ansicht jedoch nicht an. Im Gegenteil: Die ausgesprochenen Verbote wurden für rechtswidrig erklärt. Teilweise seien die Kläger vor Erlass der Verfügungen nicht ordnungsgemäß angehört und "dieser Rechtsfehler ist auch später nicht durch Nachholung der Anhörung geheilt worden", schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung.
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