Urabstimmung an der Uni: Welche Satzung soll die Verfasste Studierendenschaft bekommen?

Fr, 26. April 2013 um 15:26 Uhr

Studierenden der Uni wird der bunte Plakate-Wald nicht entgangen sein. Mit etwas Distanz von außen betrachtet sehen manche Unigebäude bisweilen aus, als wäre dort eine Kindergarten-Bastelgruppe Amok gelaufen. Diesen Anblick sind die älteren Semester der Universität schon von den Fakultäts- beziehungsweise Senatswahlen gewohnt. Allerdings handelt es sich dieses Mal nicht um die üblichen Wahlen, sondern eine ganz besondere - daher lohnt sich ein Blick auf die Plakate und die von etlichen Freiwilligen ausgeteilten Flyer mehr denn je.
Worum geht's?
Denn mit der neuen grün-roten Landesregierung wird die 1977 abgeschaffte Verfasste Studierendenschaft wiedereingeführt. In diesem Rahmen dürfen sich die Studierenden an jeder Hochschule in Baden-Württemberg eine eigene Satzung geben, so etwas wie die Verfassung der Studierenden. Die Verfasste Studierendenschaft ist die Interessenvertretung der Studierenden, sowohl innerhalb der Universität als auch nach außen, zum Beispiel bei Verhandlungen um das Semesterticket.
Nachdem der Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) über 35 Jahre weder ein allgemein- noch ein hochschulpolitisches Mandat hatte, ist dies eine kleine Revolution. Damit ihr bei der Wahl nicht die Orientierung verliert, haben wir für euch eine Übersicht über die fünf zur Wahl stehenden Satzungsmodelle zusammengestellt.
Der generelle Aufbau der Satzung ist für alle Modelle ähnlich: Die Studierenden wählen eine Art Abgeordneten-Versammlung, je nach Modell Studierendenrat, Studierendenversammlung oder Studierendenparlament genannt. Dies ist das Legislativorgan der Studierenden und wählt dann den AStA bzw. die Vorsitzenden der jeweiligen Fachreferate als Exekutivorgane. Des weiteren haben alle Studierenden dort Antrags- und Rederecht.
Parallel dazu gibt es eine Schlichtungskommission, meist Wahl-, Schlichtungs- und Satzungskommission oder kurz WSSK genannt. Desweiteren gibt es die Urabstimmung und die Vollversammlung der Studierenden, erstere ist für das Parlament bindend, letztere hat weisenden Charakter. Worin sich die Modelle im Wesentlichen unterscheiden, ist die Art und Weise, wie sich das vorgesehene Legislativorgan aus Vertreterinnen und Vertretern von Fachschaften, Hochschulgruppen und anderen Intitativen zusammensetzt sowie die Rechte einzelner Studierender bezüglich Anträgen und Anfragen.

Die 5 Modelle im Überblick
Das Fachschaftenmodell sieht den Studierendenrat (StuRa) als ständiges Legislativorgan vor, dieser setzt sich aus 33 gewählten Vertreterinnen und Vetretern der verschiedenen Fachbereiche zusammen. Die Studierenden sollen so die Möglichkeit haben, durch Mitarbeit in der jeweiligen Fachschaft ihre Anliegen in den StuRa zu bringen. Darüber hinaus herrscht Protokollpflicht, und allen Studierenden sollen diese Protokolle frei zugänglich sein.
Unterstützer: Einige Fachschaften
Stärken: kurzer Weg für Belange der Fachschaften
Schwächen: Hochschulgruppen bleiben außen vor
- Mehr Infos: fachschaftenmodell.de
Unterstützer: Juso und die Linke SDS Hochschulgruppe
Stärken: Hochschulgruppen und Fachschaften zu gleichen Teilen involviert
Schwächen: Große Studierendenversammlung
- mehr Infos: mischmodell.com
Unterstützer: Liberale Hochschulgruppe (LHG) und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)
Stärken: einfaches Modell
Schwächen: keine Stimme für die Fachschaften
- mehr Infos: U-Asta Uni Freiburg - StuPa
Stärken: Einbindung von Initiativen und darüber Hochschulgruppen und Fachschaften
Schwächen: Benachteiligung der Initiativen zugunsten der Fachschaften
- mehr Infos: mischmodell.org
Stärken: Verhältnis im Parlament bildet Verhältnis der Fakultäten ab
Schwächen: sehr kompliziert, viel Einfluss für große Fächer in Fakultäten und große Fakultäten allgemein, unterschiedlich viele Stimmen für Studierende
- mehr Infos: U-Asta Uni Freiburg - QuotStuPa

Und jetzt: Wählen!
Die Urabstimmung findet am Montag, 29. und Dienstag, 30. April, sowie am Donnerstag, 2. Mai 2013 statt. Gewählt wird am 29. und 30. April und 2. Mai jeweils von 9 bis 18 Uhr.
Für den wahrscheinlichen Fall, dass im ersten Wahldurchgang kein Modell mehr als 50 Prozent der Stimmen erhält, wird es vom 14. bis 16. Mai 2013 noch eine Stichwahl zwischen den zwei meistgewählten Satzungen geben.
Studierende wählen in den Wahllokalen für ihre jeweilige Fakultät.
Abstimmungslokal 1
KG I, Eingangshalle EG
- Theologische Fakultät
- Philologische Fakultät
- Studierende des Frankreich-Zentrums
- Philosophische Fakultät
KG II, 1. OG, Raum 2121
- Rechtswissenschaftliche Fakultät
- Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät
Abstimmungslokal 3
Rektoratsgebäude, 2. OG, Senatssaal
- Medizinische Fakultät
- Fakultät für Mathematik und Physik
- Fakultät für Chemie und Pharmazie
- Fakultät für Biologie
- Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
Technische Fakultät, Gebäude 101, Raum 00-019
- Technische Fakultät
Simpleshow Uni Hohenheim: Verfasste Studierendenschaft
Quelle: YouTube
Mehr dazu:
- Satzungsübersicht: vs-freiburg.de