Ab April 2020 ändern sich die BAföG-Rückzahlungsbedingungen: Noch bis zum 29. Februar haben ehemalige Empfänger und -Empfängerinnen, die vor August 2019 BAföG erhalten haben, die Wahl: Sie können entweder die neue oder alte Rückzahlungsbedingung nutzen.
Nach der alten Rückzahlungsbedingung musste man die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderung mit einer Rate von 105 ...