Strafe wegen Auftritts: Fünf Antworten von Qult

Di, 13. April 2010 um 15:54 Uhr

Joscha, wie kam es dazu, dass ihr in Zürich aufgetreten seid?
Wir spielen jeden Samstag in der Fußgängerzone einer anderen Stadt in Deutschland und der Schweiz unter dem Motto „Rap auf der Straße“. Diesmal war Zürich dran. Wir waren auch schon in Basel und Luzern. Vergangenes Jahr waren wir auch schon einmal in Zürich. Damals gab es keine Probleme mit der Polizei.
Hattet ihr den Auftritt angemeldet?
Nein. Das war wahrscheinlich der Fehler. Wir haben unsere Auftritte noch nie angemeldet. Das schlimmste, was uns deswegen bisher passiert ist, war ein Bußgeld von 130 Euro in Stuttgart verbunden mit der Aufforderung, aufzuhören zu spielen. Ansonsten hat die Polizei unsere Auftritte immer toleriert. Auch in der Schweiz. Dass ein Auftritt solche krassen Konsequenzen haben kann, war uns nicht bewusst. Ich kenne die Rechtslage auch gar nicht genau.
Hattet ihr auch in Freiburg schon Probleme mit der Polizei?
Nein, bislang nicht. Das einzige Problem ist, dass wir mit einem Verstärker auftreten. Das ist eigentlich nicht erlaubt. Aber die Freiburger Polizei hat das bisher toleriert.

Werdet ihr das Bußgeld bezahlen?
Wir möchten den Vorfall erstmal publik machen, da wir uns ungerecht behandelt fühlen. Bisher haben wir noch keine Rückmeldung bekommen. Wir werden abwarten, was geschieht und eventuell auch nach einem Anwalt suchen.

Warum fühlt ihr euch ungerecht behandelt?
Die Polizei hat uns nicht einmal nach einer Genehmigung gefragt. Es ging sofort darum, dass wir mit auf die Wache kommen sollen. Dort wurden wir lange vernommen. Allein die Feststellung unserer Personalien hat sehr lange gedauert. Unsere gesamte Ausrüstung wurde für mindestens einen Monat beschlagnahmt. Das steht in keinem Verhältnis zu dem Vorwurf, der uns gemacht wird. Wir wurden wie Schwerverbrecher behandelt. Immerhin wissen wir jetzt, dass wir in Zürich nicht auf der Straße musizieren dürfen.
Mehr dazu:
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