Es war der erste von mittlerweile drei Tötungsdelikten in Freiburg in diesem Jahr: Am Abend des 10. August 2016 erstach ein 24 Jahre alter Student seine 31-jährige Mitbewohnerin. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben.
Sie sieht die zwei Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches als gegeben an. Heimtücke bedeutet in diesem Fall, ...