Sport-Club kooperiert mit Online-Wettbüro

Mo, 17. Juli 2006 um 19:00 Uhr
Wie der Sport-Club in einer Pressemitteilung meldet, haben sich die Freiburger und der Wettanbieter auf eine zweijährige Kooperation (mit Option auf zwei weitere Jahre) geeinigt. Über das finanzielle Engagement der österreichischen Wett-Plattform wurden keine Angaben gemacht. Man habe die Angelegenheit “intern sehr ausführlich und auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert”, so SC-Marketingchef Hanno Franke. Dabei sei man wie auch der Deutsche Fußball Bund und die Deutsche Fußball Liga zu der Überzeugung gelangt, dass ein Verbot der Werbung für Sportwetten mit “erheblichen und nachteiligen Konsequenzen für den Fußball wie für den übrigen Breiten- und Profisport” verbunden sei.
Hintergrund: Der rechtliche Status von virtuellen Wetbüros wie Betandwin ist umstritten. Das österreichische Unternehmen agiert mit einer Lizenz aus DDR-Zeiten. Kürzlich entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht, dass die DDR-Lizenz der Firma Sportwetten Gera nicht automatisch auch für die alten Bundesländer gelte. Ob das Auswirkungen auf Internetanbieter wie Betandwin hat, ist nach Darstellung der Berliner Zeitung ungewiss.
Viele Landesregierungen wollen jedenfalls, dass das Monopol des staatlichen Anbieters Oddset beibehalten wird. Aus dem bayerischen Innenministerium sind deshalb markige Töne zu hören: "Es gibt nur einen zulässigen Sportwettenanbieter, das ist Oddset. Alles andere ist illegales Glücksspiel und ein Straftatbestand", sagt Michael Ziegler, der Sprecher des Innenministeriums, der mit dem Fall "1860 München" befasst ist.
Hintergrund: Der rechtliche Status von virtuellen Wetbüros wie Betandwin ist umstritten. Das österreichische Unternehmen agiert mit einer Lizenz aus DDR-Zeiten. Kürzlich entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht, dass die DDR-Lizenz der Firma Sportwetten Gera nicht automatisch auch für die alten Bundesländer gelte. Ob das Auswirkungen auf Internetanbieter wie Betandwin hat, ist nach Darstellung der Berliner Zeitung ungewiss.
Viele Landesregierungen wollen jedenfalls, dass das Monopol des staatlichen Anbieters Oddset beibehalten wird. Aus dem bayerischen Innenministerium sind deshalb markige Töne zu hören: "Es gibt nur einen zulässigen Sportwettenanbieter, das ist Oddset. Alles andere ist illegales Glücksspiel und ein Straftatbestand", sagt Michael Ziegler, der Sprecher des Innenministeriums, der mit dem Fall "1860 München" befasst ist.