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Straßenverkehr

Sehr viele E-Scooter-Fahrer kennen Promillegrenzen nicht

  • dpa

  • Di, 20. Oktober 2020, 17:07 Uhr
    Panorama

Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in Deutschland weiß nicht, mit wie viel Alkohol im Blut sie unterwegs sein dürfen. Doch bereits ab über 0,5 Promille kann es teuer werden.

Bis zu 500 Euro, zwei Monaten Fahrverb...renze auf dem E-Scooter nicht einhält.  | Foto: Robert Guenther (dpa)
Bis zu 500 Euro, zwei Monaten Fahrverbot und einem Punkt in Flensburg kassiert, wer die Alkoholgrenze auf dem E-Scooter nicht einhält. Foto: Robert Guenther (dpa)
Sehr viele E-Scooter-Nutzer in Deutschland kennen laut einer aktuellen Studie die geltenden Promillegrenzen nicht. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats. Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gab an, für E-Scooter würden die gleichen Grenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. 20 Prozent gingen davon aus, es handele sich um die gleichen Promillegrenzen wie für Radfahrer. Andere Befragte meinten, es gebe eine spezifische Promillegrenze oder gar keine festgelegte Promillegrenze für E-Scooter (je 3 Prozent), 25 Prozent äußerten "Weiß nicht".

Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.

Fahren auf dem Gehweg kostet bis zu 30 Euro

Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken bei den Fahrern: So gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, innerorts mit einem E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt sei. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.
Für die aktuelle Untersuchung wurden vom 11. bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt haben.

Ressort: Panorama

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