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Bundesgerichtshof

Schwarzwälder Schinken muss nicht im Schwarzwald geschnitten werden

Christian Rath
  • Di, 16. Februar 2021, 20:06 Uhr
    Wirtschaft

16 Jahre lang wurde prozessiert, nun steht fest: Auch in Norddeutschland darf Schwarzwälder Schinken geschnitten und verpackt werden. Die richtige Scheibendicke werden auch dort eingehalten.

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Dünn schneiden und verpacken funktioniert auch im Norden, haben die Richter am Bundesgerichtshof entschieden. Foto: Rolf Haid
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Schwarzwälder Schinken muss nicht zwingend im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden. Das hat nach 16-jährigem Rechtsstreit nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe letztinstanzlich entschieden.
"Schwarzwälder Schinken" ist seit 1997 eine nach EU-Recht geschützte ...

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