Körperverletzung
Prozess wegen Attacke auf OB Martin Horn beginnt am Landgericht Freiburg

Mi, 26. Februar 2020 um 12:45 Uhr
Es passierte am Abend des 6. Mai 2018 gegen 20.45 Uhr im Friedrichsbau an der Kaiser-Joseph-Straße. Gut zwei Stunden vorher war Martin Horn nach gewonnener Wahl zum neuen Oberbürgermeister von Freiburg ausgerufen worden. Er nahm auf seiner Wahlparty die Glückwünsche entgegen. In die Schar der Gratulanten hatte sich auch ein 55-jähriger Mann eingereiht. Als er vor dem neuen OB stand, schüttete der 55-Jährige seinem völlig überraschten Gegenüber zunächst ein Getränk über den Anzug, versetzte ihm daraufhin laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft einen wuchtigen Fausthieb ins Gesicht und traktierte ihn zudem mit Tritten.
Angriff auf Wahlparty: Mann schlägt Martin Horn mit der Faust ins Gesicht
Rückblick: Am Wahlabend lagen Sieg und Schock für Martin Horn nah beieinander
Rückblick: Martin Horn geht es nach der Attacke auf seiner Wahlparty besser
Rückblick: Am Wahlabend lagen Sieg und Schock für Martin Horn nah beieinander
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Die Folgen für Martin Horn: Nasenbeinfraktur, eine Platzwunde und Prellungen
Der Oberbürgermeister musste ins Krankenhaus gebracht werden. Er erlitt eine Nasenbeinfraktur, einen Schnitt über dem linken Auge sowie Prellungen. Zudem war ein Stück eines Zahns abgebrochen. Später am Abend kehrte der lädierte Wahlsieger wieder zu seinen Anhängerinnen und Anhängern zurück. Die Attacke auf den neuen Rathauschef hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt, soll der Angreifer krankheitsbedingt unter wahnhaften Vorstellungen gelitten haben und schuldunfähig gewesen sein. Der Beschuldigte war nach der Tat zunächst festgenommen und dann per Beschluss in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Der Unterbringungsbeschluss ist dann im August 2018 wieder aufgehoben worden. Seither befindet sich der 55-Jährige nach offensichtlich erfolgreicher medizinischer Behandlung und medikamentöser Einstellung wieder auf freiem Fuß.
2017 soll der Angeklagte einen Mann in Schallstadt attackiert haben
Ein weiterer Vorfall hatte sich davor schon im September 2017 in Schallstadt ereignet. Dabei soll der Angeklagte versucht haben, den Bewohner eines Hauses mit Faustschlägen zu verletzten, da der 55-Jährige glaubte, dass der Bewohner sein Fahrrad verstellt hätte. Der Angegriffene in Schallstadt konnte den Schlägen des Beschuldigten ausweichen und ihn fixieren.
Für den Prozess sind vier Sitzungstage vorgesehen. OB Martin Horn sei als einer von mehreren Zeugen geladen, berichtet Martina Wilke, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Beobachter gehen davon aus, dass die Vernehmung des Beschuldigten und die Erläuterung des medizinischen Gutachtens nichtöffentlich sein werden.