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Polizei nimmt Mann mit Pistole in Merzhausen fest – fünf Vorfälle mit Waffen in fünf Tagen

Do, 15. Dezember 2016 um 13:53 Uhr

Ein kleiner Waffenschein lag nicht nicht vor. (Symbolbild) Foto: dpa
Ein Mann läuft am Donnerstagmorgen mit gezogener Waffe in der Hand durch den Ortskern Merzhausens. Erst hält er sich beim Forum auf, dann geht er weiter in Richtung einer Bushaltestelle. Dort zielt er mit seiner Pistole auf einen vorbeifahrenden Bus, er drückt jedoch nicht ab. Als er weiter zieht in Richtung einer Bäckerei, vor dem Geschäft kann er von der Polizei festgenommen werden. Ein Beamter muss zuvor einen Warnschuss abgeben.
Später am Tag stellt sich heraus: Der 48-Jährige hatte Drogen genommen und war mit einer Schreckschusspistole bewaffnet. Einen sogenannten kleinen Waffenschein, also die Erlaubnis die Waffe bei sich zu haben, hat der Mann nicht. Ihn erwartet laut Polizei eine Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
Schüsse auf Züge und einen Bus
Dass in Freiburg und dem Umland Waffen gezogen werden, ist in den vergangenen fünf Tagen häufig vorgekommen. Der Mann in Merzhausen ist bereits der fünfte Vorfall seit Sonntag. In Freiburger hatten zwei Männer am Sonntag mit einer Waffe an das Autofenster einer Frau geklopft. Die Frau erschrak und fuhr schnell davon. Am Dienstag dann hat ein bislang Unbekannter im Freiburger Stadtteil Haslach auf einen Linienbus geschossen. Die Polizei geht bislang davon aus, dass es sich bei der Waffe um eine Luftdruckpistole handelt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, sind auch Züge beschossen worden. Am Dienstag hat ein Unbekannter auf einen Euro City und am Mittwoch auf einen Regionalexpress gefeuert. Die Züge kamen aus Richtung Süden und fuhren in Richtung Freiburger Hauptbahnhof. Wo genau die Schüsse abgegeben wurden, ist bislang nicht bekannt.
Zugscheiben werden untersucht
Die beiden Scheiben der Züge werden derzeit untersucht. Ob es sich um dieselbe Waffe handelt, eventuell auch dieselbe Waffe, mit der auf den Bus geschossen wurde, ist noch nicht bekannt. Laut einer Sprecherin der Bundespolizei sind die Scheiben nicht mehr im Zug einzusetzen, aber nicht komplett zerstört.
Ob Zusammenhänge zwischen den Fällen Bestehen, wird geprüft. Die Personenbeschreibung im Fall des Schusses auf den Bus passt jedoch nicht mit dem Mann aus Merzhausen zusammen, heißt es aus dem Polizeipräsidium Freiburg. Zwischen einem der Männer, die mit Waffe an das Autofenster klopften, und einer Beschreibung eines möglichen Busschützen gebe es hingegen gewisse Übereinstimmungen.
Zeugen: Wer zu einem der Fälle Hinweise geben kann, wird gebeten sich bei der Polizei zu melden unter Tel. 0761 882 4421
Kleiner Waffenschein
Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist seit 2003 der kleine Waffenschein erforderlich, den man beim Ordnungsamt beantragen muss. Wer oben genannte Waffen ohne diesen Schein mit sich führt, begeht eine Straftat nach § 52 Absatz 9 des Waffengesetzes. Dies kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Selbst mit Waffenschein dürfen die Waffen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen wie Volksfesten oder Märkten mitgeführt werden. Abfeuern darf man die Waffen nur auf auf einem sogenannten befriedeten Grundstück, das gegen unbefugtes Betreten gesichert sein muss. Das Schießen ohne Erlaubnis kann ein empfindliches Bußgeld von bis zu 10 000 Euro nach sich ziehen.
Munition und Waffe müssen getrennt voneinander in fest geschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. (vep)