Bettensteuer in Freiburg
Online-Portale müssen Namen der Vermieter rausrücken

Mo, 22. Mai 2017 um 12:07 Uhr

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Online-Portals abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Ingo Schneider
Die Bettensteuer gilt seit Januar 2014. So hatte es der Gemeinderat im Herbst zuvor beschlossen. Nicht nur Hotels, sondern auch private oder kleinere gewerbliche Vermieter sollten die neue Steuer entrichten. Gebündelt finden sich die Namen bei den Online-Vermittlern. Drei Dutzend solcher digitaler Portale hatte die Stadtverwaltung angeschrieben. Einige reichten Klage beim Verwaltungsgericht ein. Das Ansinnen sei unverhältnismäßig, und die Verwaltung könne die Steuerpflichtigen auch auf anderen Wegen ausfindig machen. Der damalige Datenschutzbeauftragte des Landes, Jörg Klingbeil, fand das Vorgehen der Stadtverwaltung fragwürdig.
Es sei rechtmäßig, hat nun das Verwaltungsgericht entschieden. Die geforderte Auskunft sei durch die Abgabenordnung gestützt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts vom Montag. Dass die Stadt die Daten en bloc haben will, halten die Richter für nachvollziehbar. Denn die Angaben im Buchungsportal verraten nicht, wer der Vermieter ist. Außerdem seien Privatzimmer nicht in jedem Fall anmeldepflichtig und würden womöglich steuerlich nicht erfasst. Das rechtfertige die Annahme, "dass derartige Vermietungen für steuerliche Unregelmäßigkeiten besonders anfällig" seien.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen hänge es vom Zufall ab, ob es einem Sachbearbeiter der Kämmerei gelingt, auf der Basis dieser dünnen Informationen einen Steuerpflichtigen zu ermitteln. Angesichts der vielen Einzelfallanfragen wäre das laut Gericht weder zumutbar noch praktikabel. "Die steuerliche Belastungsgleichheit ist ein Allgemeingut von herausgehobener Bedeutung. Das Interesse der Allgemeinheit an möglichst lückenloser Festsetzung und Verwirklichung von Steueransprüchen ist grundsätzlich höher zu bewerten als das Interesse unbeteiligter Dritter, von staatlichen Eingriffen unbehelligt zu bleiben", heißt es in dem Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung zugelassen.
- Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Bettensteuer in Freiburg ist rechtens