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Prozess gegen Hussein K.

Nebenklage beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit für Aussage zur Obduktion von Maria L.

Carolin Buchheim
  • Do, 08. Februar 2018, 07:07 Uhr
    Freiburg

Die Nebenklage hat den Ausschluss der Öffentlichkeit für die anstehende Aussage zur Obduktion von Maria L. beantragt. Zuvor sagten zwei Zeugen und zwei Sachverständige aus.

Zum 19. Mal wird am Landgericht Freibu...elt (Archivfoto vom 12. Oktober 2017).  | Foto: dpa
Zum 19. Mal wird am Landgericht Freiburg im Mordprozess gegen Hussein K. verhandelt (Archivfoto vom 12. Oktober 2017). Foto: dpa
Fazit
Der 19. Verhandlungstag war kleinteilig. Er begann mit der Zeugin C., die sich nicht genau an die Begegnung mit Hussein K. an der Lassbergstraße in der Tatnacht erinnern konnte. Die Aussage des Polizisten, der Hussein K.s Zellengenossen Darius S. vernommen hat, machte klar, dass S. mit der Information über Studentin C. der Polizei einen komplett neuen Hinweis gab, den es so bis dahin nicht gegeben hatte. War also auch der Rest seiner Angaben korrekt, weil Hussein K. ihm von seinen Taten erzählt hatte? Die Aussagen der Sachverstädnigen des LKA zu Pflanzen- und Textilspuren gaben nur wenige Hinweise auf das Tatgestehen. Die Verlesung der "Fahrradzeugen"-Vernehmungen dienten möglicherweise dazu, den Tatzeitraum weiter einzuschränken.
Nach dem Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Aussage des Gerichtsmediziners Pollak am nächsten Verhandlungstag ist zu erwarten, dass die Öffentlichkeit dann ausgeschlossen wird.
Verlesung von Dokumenten
12.45 Uhr Richterin Schenk verliest jetzt zum Abschluss des Verhandlungstags einige Dokumente. Der Beschluss des Familiengericht vom 10. Dezember 2015 über die Einrichtung der Vormundschaft von Hussein K. beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Als Geburtsdatum ist in diesem Beschluss der 12. Januar 1999 genannt. Außerdem heißt es hier, K. habe keinen regelmäßigen Kontakt mit seiner Mutter, ...

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