Wenn bei einem Mitglied eines Haushalts eine Corona-Infektion festgestellt wird, dann muss der gesamte Haushalt in Quarantäne. Das gilt auch in Studierendenwohnheimen und Wohngemeinschaften.
Mitgewohnt und mitgefangen: Das gilt bei einer Corona-Quarantäne unter anderem auch in Studierendenheimen, Verbindungshäusern von Studentenverbindungen, Pflegeheimen und nicht nur für Familien und Wohngemeinschaften. Jede Wohneinheit gilt nach der neuen Coronaverordnung als ein ...