Corona-Verordnung
Mitgewohnt ist mitgefangen: Quarantäne in Wohnheimen
Mitgewohnt und mitgefangen: Das gilt bei einer Corona-Quarantäne unter anderem auch in Studierendenheimen, Verbindungshäusern von Studentenverbindungen, Pflegeheimen und nicht nur für Familien und Wohngemeinschaften. Jede Wohneinheit gilt nach der neuen Coronaverordnung als ein Haushalt. Wird bei einem Haushaltsmitglied eine Sars-CoV-2-Infektion festgestellt, müssen sich alle Mitbewohnerinnen und Mitbewohner ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt sofort in Absonderung, ...
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