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Mietrecht-Tipps für Wohngemeinschaften

Claudia Kornmeier

Von

Do, 09. April 2009 um 13:30 Uhr

Stadtgespräch (fudder) Stadtgespräch

Wer hat das Auslandsgespräch nach Argentinien geführt? Wer zahlt die zu Bruch gegangene Fensterscheibe? An wem bleibt das Streichen der Küche hängen? Wenn es ums Geld geht, hat oft auch das nette WG-Leben sein Ende und die Streitereien beginnen. Was rechtlich dahinter steckt, wollen wir im Folgenden kurz anreißen.


Welche Möglichkeiten gibt es für eine WG einen Mietvertrag abzuschließen? Es gibt drei Möglichkeiten: Jeder Mitbewohner schließt einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter über sein Zimmer ab. An den Gemeinschaftsräumen haben die Mieter dann Mitbenutzungsrechte.
Ein Mitbewohner hat als Hauptmieter einen Mietvertrag mit dem Vermieter. Der Hauptmieter schließt dann Untermietverträge mit den anderen Mitbewohnern.
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