Landgericht Freiburg
Lange Haftstrafen für Berrin T. und Christian L. im Staufener Missbrauchsfall

Di, 07. August 2018 um 12:31 Uhr
Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen sie Schmerzensgeld zahlen: 12.500 Euro für das missbrauchte Mädchen, 30.000 für den missbrauchten Jungen. Mit den beiden Urteilen endete die juristische Aufarbeitung der bundesweit für Entsetzen sorgenden Tatserie.
Lang war die Liste der Delikte des Paares, darunter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution und Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie: 21 Fälle bei Christian L., 19 Fälle bei Berrin T..
Im Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Nikola Novak hatte 13 Jahre und sechs Monate Haft und die Anordnung der Sicherungsverwahrung für Christian L. gefordert. Für Berrin T. hatte sie 14 Jahre und sechs Monate Haft beantragt.
Ohne große Regung nahmen die beiden Angeklagten das Urteil entgegen, Christian L. kaute, leicht grinsend, Kaugummi, Berrin T. hatte - wie so oft im Prozess - die Unterarme auf den Tisch vor sich gestützt, hielt den Kopf gesenkt, schaute nur hin und wieder zu Christian L. hinüber.
Im Urteil fasste der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin noch einmal den Fall zusammen, beschrieb den zeitlichen Ablauf der Taten, die Beziehung der beiden Angeklagten, der Missbrauch des kleinen Mädchens und schließlich den Missbrauch von Berrin T.s. Sohn - mehr als eine Stunde dauerte alleine dieser Teil des Urteils. In klarer juristischer Sprache beschrieb er noch einmal den Missbrauch des damals dreijährigen Mädchens, der zum Teil von Berrin T. alleine durchgeführt und auch gefilmt wurden.
Dann fasste er die Erkenntnisse zum Missbrauch des Jungen zusammen. Das Kind habe unter hohem Druck gestanden, weil "seine engste weibliche Bezugsperson" die Taten von ihm gefordert hätte, dementsprechend hab es keinen "häuslichen Schutzraum" mehr gehabt habe. Zudem hätten beide Angeklagten dem Kind auch gedroht, dass es in ein Heim komme, wenn es nicht mitmache.
Dann beschrieb Bürgelin noch einmal die einzelnen Taten am Jungen. Es ist eine lange Liste von sexuellen Missbrauchshandlungen mit kaum erträglichen Details: Beschreibungen von Fesselungen und Maskierungen, Kameraeinstellungen, Widerworten des Kindes, Ejakulationen, "Dirty Talk" und Beleidigungen des Kindes durch die Angeklagten und die weiteren Täter, den Ekel, Widerwillen und das Wehren des Jungen. Berrin T. habe das Kind, zur Vorbereitung für die Freier, missbraucht, aber auch gemeinsamen Taten mit Christian L. durchgeführt, aber auch mit Freiern - "da dies den Angeklagten L. und den Freier zusätzlich erregte".
Beide Angeklagte sind voll schuldfähig, das Gericht folgt den Feststellungen des psychiatrischen Gutachters. Bürgelin fasste noch einmal die Beweisaufnahmen zusammen; zu den vielen vorliegenden Tatvideos sagte er, diese hätten zum Teil professionelle Qualität: "Bei denen man jedes Details, das man gar nicht sehen will, sieht."
Es sei eine Besonderheit des Falls, dass Christian L. gegenüber Berrin T. mit offenen Karten gespielt habe. "Oft hat man Sexualstraftäter, die sich gezielt alleinerziehende Frauen suchen", sagte Bürgelin. "Der Missbrauch findet dann meist heimlich statt. Dass eine Mutter einbezogen wird, wie hier, ist sehr selten."
Rechtlich bewertet seien die Taten meist schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gewesen. Christian L. habe als Kronzeuge agiert - dementsprechend habe der Strafrahmen sich verschoben und sei seine Strafe zu mildern gewesen. Bei Berrin T. habe man bei einigen Fällen Beihilfe angenommen; ihre schwerste Tat sei die Vergewaltigung des Jungen mit einem Dildo gewesen. "Wir haben kein Video gesehen, Frau T., das für den Jungen so schmerzhaft war wie dieses", sagte Bürgelin. Daher habe sie die höchste Strafe bekommen. "Obwohl sie die einzige Angeklagte sind, die nicht vorbestraft ist", sagt der Richter. "Sie wollten uns nicht erklären, wie (das Video) entstanden ist. Sie haben da dichtgemacht."
Berrin T. habe ihre eigenen Tatbeiträge ebenfalls eingeräumt, auch wenn sie sich nicht weitergehend äußern wollte. Bei diesbezüglicher Kritik im Prozess habe T. betont, dass sie lediglich "von ihren prozessualen Rechten gebraucht gemacht" habe. "Was sehr eindrücklich war, war, dass der Junge trotzdem sehr an seiner Mutter hing", sagte Bürgelin. "Der Junge hatte damals eine enge Bindung an seine Mutter." Im Umgang mit Behörden sei sie fordernd und bestimmt aufgetreten und habe betont, dass nur sie das Kind schützen könne; auch die erwachsene Tochter habe sie belogen.
Bei Christian L. habe man letztendlich die mögliche Höchststrafe um drei Jahre reduziert. "Für denjenigen, der sie nicht verbüßen muss, erscheinen zwölf Jahre vielleicht als wenig", sagte Bürgelin. Die Sicherungsverwahrung habe man angeordnet, weil die Kammer überzeugt sei, dass ein Hang zu gleichgelagerte Sexualstraftaten vorliege. "Zwölf Jahre und anschließende Sicherungsverwahrung - das ist bei allem, was sie gemacht haben, unserer Auffassung nach tat- und schuldangemessen", sagte Bürgelin an Christian L. gewandt.
Berrin T.s Verteidiger erklärte den Rechtsmittelverzicht seiner Mandantin. "Sie nimmt die ganze Verantwortung für das, was mit ihrem Sohn passiert ist, auf sich", sagte Verteidiger Matthias Nägele. Das sei für den Jungen wichtig. Er könne jetzt sicher sein: "Dieses Verfahren ist beendet und meine Mutter steht zu der Tat."
In Bezug auf Berrin T. verzichteten daraufhin Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf Rechtsmittel. In Bezug auf die 48-Jährige ist das Urteil somit rechtskräftig, in Bezug auf Christian L. noch nicht.
Vier Männer, die den Jungen aus Staufen missbraucht haben, wurden bereits am Landgericht Freiburg verurteilt: Ebenfalls zum Fallkomplex gehören zwei weitere Fälle:
Christian L.s Verteidigerin Martina Nägele hatte neun Jahre Haft für ihren Mandanten beantragt – und die Anordnung der Sicherungsverwahrung, wohl auf ausdrücklichen Wunsch des 39-Jährigen. Berrin T.s Verteidiger Matthias Wagner hatte für seine 48-jährige Mandantin neuneinhalb Jahre Haft beantragt.
Sowohl L. als auch T. hatten im Verfahren die Taten eingeräumt. Christian L. hatte mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und Hinweise auf die "Kunden" des Paares geliefert.
Christian L. und Berrin T. sollen den heute zehnjährigen Sohn von Berrin T. und ein dreijähriges Mädchen missbraucht haben und den Jungen gegen Geld weiteren Männern zum Missbrauch überlassen haben. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall ist die vierte gerichtliche Aufarbeitung des Falls.
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Lang war die Liste der Delikte des Paares, darunter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, schwere Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Zwangsprostitution und Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie: 21 Fälle bei Christian L., 19 Fälle bei Berrin T..
Angeklagte zeigen keine Emotionen
Im Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Staatsanwältin Nikola Novak hatte 13 Jahre und sechs Monate Haft und die Anordnung der Sicherungsverwahrung für Christian L. gefordert. Für Berrin T. hatte sie 14 Jahre und sechs Monate Haft beantragt.
Ohne große Regung nahmen die beiden Angeklagten das Urteil entgegen, Christian L. kaute, leicht grinsend, Kaugummi, Berrin T. hatte - wie so oft im Prozess - die Unterarme auf den Tisch vor sich gestützt, hielt den Kopf gesenkt, schaute nur hin und wieder zu Christian L. hinüber.
Zusammenfassung der Taten dauert mehr als eine Stunde
Im Urteil fasste der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin noch einmal den Fall zusammen, beschrieb den zeitlichen Ablauf der Taten, die Beziehung der beiden Angeklagten, der Missbrauch des kleinen Mädchens und schließlich den Missbrauch von Berrin T.s. Sohn - mehr als eine Stunde dauerte alleine dieser Teil des Urteils. In klarer juristischer Sprache beschrieb er noch einmal den Missbrauch des damals dreijährigen Mädchens, der zum Teil von Berrin T. alleine durchgeführt und auch gefilmt wurden.
Dann fasste er die Erkenntnisse zum Missbrauch des Jungen zusammen. Das Kind habe unter hohem Druck gestanden, weil "seine engste weibliche Bezugsperson" die Taten von ihm gefordert hätte, dementsprechend hab es keinen "häuslichen Schutzraum" mehr gehabt habe. Zudem hätten beide Angeklagten dem Kind auch gedroht, dass es in ein Heim komme, wenn es nicht mitmache.
Missbrauch zur Vorbereitung für die Freier
Dann beschrieb Bürgelin noch einmal die einzelnen Taten am Jungen. Es ist eine lange Liste von sexuellen Missbrauchshandlungen mit kaum erträglichen Details: Beschreibungen von Fesselungen und Maskierungen, Kameraeinstellungen, Widerworten des Kindes, Ejakulationen, "Dirty Talk" und Beleidigungen des Kindes durch die Angeklagten und die weiteren Täter, den Ekel, Widerwillen und das Wehren des Jungen. Berrin T. habe das Kind, zur Vorbereitung für die Freier, missbraucht, aber auch gemeinsamen Taten mit Christian L. durchgeführt, aber auch mit Freiern - "da dies den Angeklagten L. und den Freier zusätzlich erregte".
Beide Angeklagte sind voll schuldfähig, das Gericht folgt den Feststellungen des psychiatrischen Gutachters. Bürgelin fasste noch einmal die Beweisaufnahmen zusammen; zu den vielen vorliegenden Tatvideos sagte er, diese hätten zum Teil professionelle Qualität: "Bei denen man jedes Details, das man gar nicht sehen will, sieht."
Christian L. agierte als Kronzeuge
Es sei eine Besonderheit des Falls, dass Christian L. gegenüber Berrin T. mit offenen Karten gespielt habe. "Oft hat man Sexualstraftäter, die sich gezielt alleinerziehende Frauen suchen", sagte Bürgelin. "Der Missbrauch findet dann meist heimlich statt. Dass eine Mutter einbezogen wird, wie hier, ist sehr selten."
Rechtlich bewertet seien die Taten meist schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gewesen. Christian L. habe als Kronzeuge agiert - dementsprechend habe der Strafrahmen sich verschoben und sei seine Strafe zu mildern gewesen. Bei Berrin T. habe man bei einigen Fällen Beihilfe angenommen; ihre schwerste Tat sei die Vergewaltigung des Jungen mit einem Dildo gewesen. "Wir haben kein Video gesehen, Frau T., das für den Jungen so schmerzhaft war wie dieses", sagte Bürgelin. Daher habe sie die höchste Strafe bekommen. "Obwohl sie die einzige Angeklagte sind, die nicht vorbestraft ist", sagt der Richter. "Sie wollten uns nicht erklären, wie (das Video) entstanden ist. Sie haben da dichtgemacht."
"Was sehr eindrücklich war, war, dass der Junge trotzdem sehr an seiner Mutter hing" Richter Bürgelin
Christian L. habe gut kooperiert, habe sich selbst und andere nicht geschont, auch für sich selbst die Sicherungsverwahrung gefordert. "Das kann ein erster Schritt sein", sagte Bürgelin. Zahlreiche Taten und Täter wären nicht ermittelt worden, wenn er nicht kooperiert hätte, so der Richter.Berrin T. habe ihre eigenen Tatbeiträge ebenfalls eingeräumt, auch wenn sie sich nicht weitergehend äußern wollte. Bei diesbezüglicher Kritik im Prozess habe T. betont, dass sie lediglich "von ihren prozessualen Rechten gebraucht gemacht" habe. "Was sehr eindrücklich war, war, dass der Junge trotzdem sehr an seiner Mutter hing", sagte Bürgelin. "Der Junge hatte damals eine enge Bindung an seine Mutter." Im Umgang mit Behörden sei sie fordernd und bestimmt aufgetreten und habe betont, dass nur sie das Kind schützen könne; auch die erwachsene Tochter habe sie belogen.
Hang zu gleichgelagerte Sexualstraftaten
Bei Christian L. habe man letztendlich die mögliche Höchststrafe um drei Jahre reduziert. "Für denjenigen, der sie nicht verbüßen muss, erscheinen zwölf Jahre vielleicht als wenig", sagte Bürgelin. Die Sicherungsverwahrung habe man angeordnet, weil die Kammer überzeugt sei, dass ein Hang zu gleichgelagerte Sexualstraftaten vorliege. "Zwölf Jahre und anschließende Sicherungsverwahrung - das ist bei allem, was sie gemacht haben, unserer Auffassung nach tat- und schuldangemessen", sagte Bürgelin an Christian L. gewandt.
"Sie nimmt die ganze Verantwortung für das, was mit ihrem Sohn passiert ist, auf sich." Berrin T.s Verteidiger Matthias Wagner für seine Mandantin
Berrin T.s Verteidiger erklärte den Rechtsmittelverzicht seiner Mandantin. "Sie nimmt die ganze Verantwortung für das, was mit ihrem Sohn passiert ist, auf sich", sagte Verteidiger Matthias Nägele. Das sei für den Jungen wichtig. Er könne jetzt sicher sein: "Dieses Verfahren ist beendet und meine Mutter steht zu der Tat."
In Bezug auf Berrin T. verzichteten daraufhin Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf Rechtsmittel. In Bezug auf die 48-Jährige ist das Urteil somit rechtskräftig, in Bezug auf Christian L. noch nicht.
Bisherige Urteile im Staufener Missbrauchsfall
Vier Männer, die den Jungen aus Staufen missbraucht haben, wurden bereits am Landgericht Freiburg verurteilt: Ebenfalls zum Fallkomplex gehören zwei weitere Fälle:
- Ein weiterer Onlinekontakt von Christian L.,der 32-jährige Daniel B. aus Neumünster, wurde wegen Missbrauch seines eigenen Kindes zu sieben Jahren und drei Monaten Haftverurteilt.
Christian L.s Verteidigerin Martina Nägele hatte neun Jahre Haft für ihren Mandanten beantragt – und die Anordnung der Sicherungsverwahrung, wohl auf ausdrücklichen Wunsch des 39-Jährigen. Berrin T.s Verteidiger Matthias Wagner hatte für seine 48-jährige Mandantin neuneinhalb Jahre Haft beantragt.
Sowohl L. als auch T. hatten im Verfahren die Taten eingeräumt. Christian L. hatte mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und Hinweise auf die "Kunden" des Paares geliefert.
Der Prozess gegen Christian L. und Berrin T.
Christian L. und Berrin T. sollen den heute zehnjährigen Sohn von Berrin T. und ein dreijähriges Mädchen missbraucht haben und den Jungen gegen Geld weiteren Männern zum Missbrauch überlassen haben. Der Prozess gegen die mutmaßlichen Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall ist die vierte gerichtliche Aufarbeitung des Falls.
- Zweiter Verhandlungstag: Christian L. sagt aus: Die verstörende Routine eines Sexualstraftäters
- Dritter Verhandlungstag: Aussage von Berrin T. unter Ausschluss der Öffentlichkeit
- Vierter Verhandlungstag:Mit seinen ausführlichen Aussagen hofft Christian L. auf die Vermeidung der Sicherungsverwahrung
- Fünfter Verhandlungstag: Ermittler über Berrin T.: "Es konnte keiner wissen, dass sie sich an Missbräuchen beteiligt"
- Sechster Verhandlungstag: Wie Christian L. seinen Therapeuten täuschte – über Jahre hinweg
- Siebter Verhandlungstag: Sozialarbeiter: "Ich wünschte, wir hätten ihn besser schützen können"
- Achter Verhandlungstag: Psychiatrischer Gutachter sieht bei Berrin T. kaum eine Rückfallgefahr
- Neunter Verhandlungstag: Endspurt im Verfahren gegen Christian L. und Berrin T.
- Zehnter Verhandlungstag: Plädoyers im Staufener Missbrauchsfall: Christian L. möchte in Sicherungsverwahrung
- Elfter Verhandlungstag: Berrin T.s Verteidiger plädiert auf neuneinhalb Jahre Haft
- Hintergrund: So ist die internationale Kinderporno-Szene vernetzt