Erlaubt sind nachts 45 Dezibel, gemessen wurden bis zu 73 Dezibel. Die Anwohner sehen sich durch die Ergebnisse bestätigt. Das seit mehr als einem Jahr pausierende Gerichtsverfahren soll fortgesetzt werden.
Das vom Verwaltungsgericht angeordnete Gutachten zum Lärm auf dem Augustinerplatz zeigt: Die geltenden Werte werden "deutlich überschritten", so die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), welche die Daten im Sommer 2017 erhoben hat.
Hintergrund: Gericht ordnet Lärmgutachten für den Augustinerplatz an
Die Anwohner sehen sich ...