Hinweis für Lehrer: Verletzungen bei Schneeballschlachten gehen eventuell als Dienstunfall durch
Ein Lehrer nahm an einer Schneeballschlacht seiner Schüler teil und wurde von einem Schneeball direkt aufs Auge getroffen. Das Auge musste operiert werden, der Lehrer wurde einen Monat lang dienstunfähig krank geschrieben - und das, obwohl die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts en detail:
Das Regierungspräsidium Freiburg als Schulbehörde hatte den Antrag des Lehrers auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall abgelehnt, weil der natürliche Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben fehle.
Das Regierungspräsidium
Er habe ...