Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-o-Mat zur Europawahl beanstandet, da er kleine Parteien benachteilige. Die Bundeszentrale für politische Bildung müsse die Beschränkung auf acht Parteien aufgeben.
Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel möglich. Der Wahl-o-Mat ist ein ...