Ein 29-Jähriger war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Doch das Amtsgericht konnte ihm nicht nachweisen, einen Mitbewohner mit einer brennenden Flüssigkeit überschüttet zu haben.
Nach einem dreitägigen Prozess hat das Amtsgericht einen 29-jährigen Mann freigesprochen, der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt war. Ihm war vorgeworfen worden, im Januar einen schlafenden Mitbewohner mit einer brennenden ...