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Fall Maria Ladenburger

Freiburger Mordprozess: Gericht spricht Höchststrafe für Hussein K. aus

Carolin Buchheim

Von

Do, 22. März 2018 um 13:01 Uhr

Freiburg

Das Landgericht Freiburg verhängt die höchstmögliche Strafe: Der im Mordprozess Maria Ladenburger angeklagte Hussein K. muss lebenslang in Haft. Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Hussein K. (links) am Donnerstag auf d...nordnung der Sicherungsverwahrung vor.  | Foto: dpa
Hussein K. (links) am Donnerstag auf der Anklagebank im Landgericht Freiburg. Das Gericht verurteile ihn zu lebenslanger Haft, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Foto: dpa
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Das Wichtigste: Hussein K. wurde des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung für schuldig befunden. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Verdeckung für erfüllt. Seine Strafe ist lebenslange Haft. Weil das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, wurde, kann er frühestens nach 15 Jahren freigelassen werden, sofern dann keine Gefahr mehr für die Öffentlichkeit ausgeht. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde vorbehalten. K. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Gericht schätzt ihn als zur Tatzeit klar über 18, aber nicht sicher ausschließend über 21 ein und wertete ihn somit als Heranwachsenden. Hussein K.s Verteidiger Sebastian Glathe kündigte an, die Revision des Urteils zu beantragen.
11:00 Uhr: Zur Urteilsverkündung ist viel los im Landgericht Freiburg: Der Andrang an Zuschauern und Medienvertretern ist groß. Um 8 Uhr steht eine lange Schlange an Zuschauern in der Salzstraße – allerdings deutlich weniger als beim Prozessauftakt im September. Im Publikum sitzt auch Soko-Chef David Müller, der die Ermittlungen in diesem Fall geleitet hat. Die Eltern von Maria Ladenburger sind – wie an allen Tagen im Prozess nicht gekommen, sondern lassen ihre Interessen durch ihren Anwalt Bernhard Kramer wahrnehmen.
Namensnennung
Die Badische Zeitung nennt üblicherweise bei Verbrechen keine Namen von Tätern, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen, sie nennt aus Respekt vor den Opfern und deren Angehörigen aber auch keine vollständigen Namen der Opfer. Daher wurde im Mordfall an der Dreisam bislang stets der Name der getöteten Studentin mit Maria L. angegeben. Nun haben deren Eltern und Geschwister in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg eine Stiftung eingerichtet, die auch ein Vermächtnis ist. Sie haben dieser in ...

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