Das Landeskriminalamt darf weiter versuchen, das elektronische Archiv der Verfassten Studierendenschaft der Freiburger Uni zu knacken und zu sichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg und lehnte einen Eil-Antrag ab.
Die fragliche Festplatte war Mitte August von der Polizei in der Privatwohnung eines Mannes beschlagnahmt worden, der sich als Systemadministrator um die Computer der Verfassten ...