Account/Login

Coronavirus

Fragen & Antworten: Diese Regeln gelten in Freiburg jetzt für Treffen und Veranstaltungen

Simone Höhl und Fabian Vögtle

Von &

Fr, 13. März 2020 um 19:39 Uhr

Freiburg

BZ-Plus Keine 50 Freiburgerinnen und Freiburger an einem Ort – das ist die neue Regel, die die Stadt zum Schutz vor dem Coronavirus ausgegeben hat. Was das genau bedeutet? Ein Überblick.

Volles Haus im Theater Freiburg: Diese...lick wird es vorerst nicht mehr geben.  | Foto: Rita Eggstein
Volles Haus im Theater Freiburg: Diesen Anblick wird es vorerst nicht mehr geben. Foto: Rita Eggstein
1/2
Was ist verboten?
Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg untersagt alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 50 Personen – innen und außen, privat und öffentlich. Die Anordnung gilt bis einschließlich 20. April. Kinos und Lokale können geöffnet sein, aber es dürfen sich nur 49 Personen darin aufhalten, inklusive Personal, wie Ordnungsamtsleiter Rene Funk erklärte. Die Regelung gilt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel