Approbation
Ein Zahnarzt aus Syrien wartet seit zwei Jahren auf seine Berufserlaubnis

Fr, 29. Januar 2021 um 18:09 Uhr

Ghassan Khazndar will in Deutschland als Zahnarzt arbeiten. Foto: Privat
"Es ist ein bisschen frustrierend", sagt Ghassan Khazndar, "in Deutschland denken die Leute immer: ’Wenn du Zahnarzt bist, dann bist super reich und hast keine Probleme.’ Aber das stimmt einfach nicht." 2011 hat Ghassan sein Zahnmedizinstudium in Deir Atiyah in Syrien beendet. Auf der Flucht vor dem Krieg in seinem Heimatland kam er 2015 nach Deutschland, mit dem Wunsch hierzulande als Zahnarzt zu arbeiten. Mehr als eineinhalb Jahre belegte er Sprachkurse bis zum C1-Niveau, das fast dem Niveau eines Muttersprachlers entspricht. Einige Kurse belegte er trotz bestandener Prüfungen doppelt. "Es war mir wichtig, gut Deutsch zu sprechen", sagt der 31-Jährige. Denn: "Wenn jemand die Sprache nicht gut beherrscht, denken die Leute schnell: Das kann auch kein guter Zahnarzt sein".
Um in Baden-Württemberg zu praktizieren, müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte aus dem Ausland eine Fachsprachprüfung bestehen, die an das Sprachniveau C1 angelehnt ist. Wenn man diese Prüfung besteht, erhält man eine Berufserlaubnis. Für Ärztinnen und Ärzte aus den meisten Nicht-EU Staaten ist diese allerdings auf zwei Jahre befristet: Sie müssen innerhalb dieser Frist die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung in einer Kenntnisprüfung nachweisen. Erst dann bekommen sie eine unbefristete Berufserlaubnis, die Approbation.
Ghassan hat seine Fachsprachprüfung im November 2018 bestanden. Ab dem Moment stand er auf der Warteliste der Landesärztekammer für die Kenntnisprüfung. Zusätzlich begann der 31-Jährige sofort, eine Arbeitsstelle zu suchen. Doch das war schwieriger als gedacht: Er habe über 100 Bewerbungen geschrieben, erzählt Ghassan, sei persönlich in vielen Zahnarztpraxen vorbeigekommen, um sich initiativ zu bewerben. "Ich habe alles gemacht, was ein deutscher Zahnarzt eigentlich nicht machen muss, um einen Job zu finden." Das Resultat waren zwei Bewerbungsgespräche – aber kein Job. Die meisten Praxen wollen keinen Zahnarzt mit einer vorläufigen Berufserlaubnis einstellen, erklärt Ghassan. Aber er glaubt, dass auch seine Herkunft eine Rolle gespielt hat. Seine aktuelle Stelle als Zahnarzt hat Ghassan schließlich im Juni 2019 gefunden, über ein halbes Jahr nach seiner bestandenen Fachsprachprüfung. In der Praxis in Simonswald hatte er zuvor einige Wochen unbezahlt hospitiert.
Zu den langen Wartezeiten kommt hinzu, dass jede Prüfung Geld kostet. Insgesamt wird Ghassan, bis er seine Approbation hat, wohl mehr als 3000 Euro seines Gehaltes für Prüfungen ausgegeben haben – wenn es gut läuft. Den schriftlichen Teil der Kenntnisprüfung wird Ghassan in den nächsten Wochen wiederholen, den genauen Tag erfährt er mindestens fünf Tage vor dem Termin. Dann muss er noch den mündlichen und den praktischen Teil bestehen – und im Mai 2021 läuft seine Arbeitserlaubnis ab. Ab diesem Moment darf er im Land nicht mehr als Zahnarzt arbeiten und verliert seinen Job. "Wenn ich das jetzt noch alles bis Mai schaffe, das wäre schon fast ein Wunder", sagt Ghassan. Im Moment hofft er, dass seine Berufserlaubnis um ein halbes Jahr verlängert wird. In Ausnahmefällen ist das möglich. Ob Corona als eine solche Ausnahmesituation zählt, ist allerdings unklar.