Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat einen Einsatz in der KTS für rechtswidrig erklärt. Der Antrag des Innenministeriums hätte präziser sein müssen. Die KTS fordert Gegenstände zurück.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat eine Durchsuchung des Freiburger autonomen Kulturzentrums KTS im August 2017 für rechtswidrig erklärt. Der Durchsuchungsantrag des Bundesinnenministers habe nicht den Anforderungen genügt. Es ging damals um das Verbot der ...