Account/Login

Verwaltungsgerichtshof

Durchsuchung der KTS in Freiburg 2017 war rechtswidrig

Christian Rath
  • Fr, 13. November 2020, 18:42 Uhr
    Freiburg

BZ-Plus Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat einen Einsatz in der KTS für rechtswidrig erklärt. Der Antrag des Innenministeriums hätte präziser sein müssen. Die KTS fordert Gegenstände zurück.

KTS-Durchsuchung  im August 2017  | Foto: Patrick Kerber
KTS-Durchsuchung im August 2017 Foto: Patrick Kerber
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat eine Durchsuchung des Freiburger autonomen Kulturzentrums KTS im August 2017 für rechtswidrig erklärt. Der Durchsuchungsantrag des Bundesinnenministers habe nicht den Anforderungen genügt. Es ging damals um das Verbot der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel