Drei Jahre und neun Monate Haft für Vergewaltiger

Mi, 02. April 2014 um 15:59 Uhr
Bei der Urteilsverkündung blieb der Richter weit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten elf Jahren. Die Begründung: Nur in zwei Fällen sei dem Angeklagten eine Vergewaltigung nachzuweisen gewesen: in Freiburg (2007) und in Waldshut (2012).
Die anderen Vergewaltigungen in vier Fällen konnten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ebenso wurde der 34-Jährige von dem Vorwurf freigesprochen, die Opfer mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht zu haben, meldet der Südkurier online.
Die anderen Vergewaltigungen in vier Fällen konnten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ebenso wurde der 34-Jährige von dem Vorwurf freigesprochen, die Opfer mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht zu haben, meldet der Südkurier online.
Mehr dazu:
- fudder: Ex-Freiburger Rapper wegen mehrfacher Vergewaltigung in Waldshut-Tiengen vor Gericht (Januar 2014)