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Die BZ-Straußenführer-App ist wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt nutzbar

Mi, 06. Januar 2021 um 10:23 Uhr

Mit der Spargelsaison beginnt eigentlich auch die Straußensaison – aufgrund der Corona-Pandemie gilt dies leider nicht in diesem Jahr. Foto: Roland Weihrauch (dpa)
Wer sich in diesen Tagen auswärts bekochen lassen möchte, darf sich nicht in einem Restaurant bewirten lassen. Dieses Verbot gilt für Gaststätten mit Vollkonzession genauso wie für Straußenwirtschaften, Winzerstuben oder Ausflugslokale. Gastronomen haben nur die Möglichkeit, ihren Gäste einen Lieferdienst anzubieten. Ebenso können die Gäste in einigen Restaurants die zubereiteten Speisen nach Hause mitnehmen.
Der BZ-Straußenführer ist vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die Öffnungszeiten der Straußenwirtschaften, die für die aktuelle Straußensaison in der App publiziert worden sind, haben momentan keine Gültigkeit, da die Straußen geschlossen haben und keinen konventionellen Gastronomiebetrieb anbieten dürfen.
Dennoch bieten wenige Straußenwirtschaften Speisen zum Mitnehmen oder einen Lieferservice an. Aktuelle Informationen über solche Angebote entnehmen Sie bitte direkt der Webseite der jeweiligen Straußenwirtschaft.
Hinweis an alle Nutzer der Straußenführer-App: Wir werden das Paket mit den Öffnungszeiten der Straußensaison 2021 erst dann veröffentlichen, wenn die Coronabestimmungen zulassen, dass die Straußenwirtschaften verlässliche Öffnungszeiten nennen können.
Download: BZ-Straußenführer-App
Tipp: Einige Straußenwirtschaften werden gemeinsam mit einem Hofladen betrieben. Hofläden dürfen trotz Corona-Pandemie ihre Tore öffnen und Kunden bedienen.