Für jeden Juristen, ob im ersten Semester, kurz vor dem Staatsexamen oder schon bei der Verteidigung diverser vermeintlicher Großbetrüger ist er DIE Institution, was bürgerliches Recht betrifft: Der Palandt. Seit den 30er Jahren erscheint dieser BGB-Kommentar in immer neuen Auflagen. Doch die Anfangsgeschichte dieses Wälzers und seines Namensgebers Otto Palandt hat weniger mit Recht, als mit "rechts" zu tun.
Der 1877 geborene Hanseat studierte recht flott die Juristerei und bekam schon im Alter von 25 Jahren einen Doktorhut aufgesetzt. Die ...