Debatte: Darf die Uni wissen, woran ein Prüfling erkrankt ist?

Fr, 03. Dezember 2010 um 16:53 Uhr

Darf das Prüfungsamt der Uni wissen, woran ein Student leidet, wenn er eine Prüfung absagen muss? Im Clinch in dieser Sache liegen gegenwärtig nach einem Bericht der Badischen Zeitung die Uni Freiburg und die Studenten der Universität.
Denn an einigen Fakultäten der Uni müssen Studierende ein detailliertes Attest vorlegen, wenn sie krankheitsbedingt eine Prüfung nicht ablegen können: Der Arzt muss darauf die Symptome der Krankheit angeben. Dies sei – finden die Studierenden – ein tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre. In einer Vollversammlung stimmten sie mit großer Mehrheit gegen diese Regelung. Gleichzeitig hat die Studierendenvertretung U-Asta einen Arbeitskreis Datenschutz gegründet (siehe ausführlicher BZ-Artikel: Umstrittene Attestregelung der Uni).
fudder möchte von Euch wissen: Was haltet Ihr von der Attestregelung der Uni Freiburg? Ward Ihr selber schon einmal in solch einer Situation und musstet offenlegen, warum Ihr nicht an einer Prüfung teilnehmen konntet? Wie kulant ist das Prüfungsamt bei Krankheitsfällen? Eure Meinung und Eure Erfahrungen veröffentlicht Ihr bitte wie immer in den Kommentaren dieses Artikels?
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