Coronaverordnung
Das Kunsthandwerk darf auf dem Freiburger Münstermarkt bleiben

So, 20. Dezember 2020 um 20:28 Uhr

Auf dem Münstermarkt gilt Maskenpflicht, aber kein Verkaufsverbot für Töpferwaren. Foto: Thomas Kunz
Auf der Südseite des Freiburger Münsters verkaufen Kunsthandwerker Küchenutensilien oder Spielzeug aus Holz, getöpfertes Geschirr oder Bürsten. Das soll auch trotz Lockdown so bleiben. Denn die aktuelle Corona-Verordnung erlaubt Wochenmärkte. Laut der Freiburg Wirtschaft, Touristik und Messe GmbH (FWTM), die den Münstermarkt ausrichtet, gelten weiterhin die Markt-Richtlinien, wonach auch Holz-, Korb- Stroh- oder Töpferwaren sowie typische Erzeugnisse aus der Region verkauft werden dürfen. Unter den Marktbeschickern ist es kein großes Thema, dass sie weiterverkaufen dürfen, während stationäre Händler mit ähnlichem Sortiment schließen mussten. "Wir sind an der frischen Luft und halten Abstand", erklärt Raphael Fels, der auf der Südseite des Münster selbstgearbeitete Holzprodukte verkauft. "Außerdem ist seit Mittwoch ohnehin nichts mehr los", fügt er hinzu.