Darf ein 44-Jähriger ein Techno-Festival zu besuchen? Darf ihn der Veranstalter mit Blick auf seine Zielgruppe abweisen? Darüber verhandelt der Bundesgerichtshof. Es ist ein Grundsatzurteil zu erwarten.
Hat ein 44-Jähriger das Recht, ein Techno-Festival für junge Leute zu besuchen? Oder darf der Veranstalter sein Zielpublikum eng und homogen definieren? Darüber hat an diesem Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Die Frage hat große Bedeutung für das ...