Juristischer Erfolg auf ganzer Linie für die Anwohner des Augustinerplatzes: In seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht die Stadt aufgefordert, "geeignete polizeiliche Maßnahmen" zur Durchsetzung der Nachtruhe zu ergreifen – sie habe viel zu wenig getan.
Laut einem Lärmgutachten vom Sommer 2017 werden die vorgeschriebene Grenzwerte bei warmen Temperaturen Wetter nach 22 Uhr regelmäßig so sehr überschritten, dass sogar eine Gesundheitsgefährdung für die Anwohner bestehe.
Die Lärmwerte sind "gesundheitsgefährdend" erhöht
Die Polizei stellt ...