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24. Prozesstag

Verteidigung plädiert gegen Sicherungsverwahrung für Hussein K.

Carolin Buchheim

Von

Mo, 12. März 2018 um 07:00 Uhr

Freiburg

Hussein K. stand beim Angriff auf Maria L. unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol – so argumentierte sein Verteidiger gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sein Plädoyer musste kurzzeitig unterbrochen werden, weil ein Pressevertreter mit einer Kamera gefilmt hatte.

Ein Schild im Freiburger Landgericht w...Gerichtssaal fotografieren und filmen.  | Foto: Carolin Buchheim
Ein Schild im Freiburger Landgericht weist daraufhin, dass es während der Hauptversammlung nicht erlaubt ist, zu filmen. Nur akkreditierte Pressevertreter mit einer Sondergenehmigung durften außerhalb der Verhandlung im Gerichtssaal fotografieren und filmen. Foto: Carolin Buchheim
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Die Verhandlung ist für heute beendet. Das Urteil wird am Donnerstag, 22. März 2018 um 9.30 verkündet.
Fortsetzung des Plädoyers von Hussein K. Verteidiger Glathe
12.11 Uhr: Der Prozess wird fortgesetzt, nachdem Hussein K. in den Gerichtssaal zurück gebracht wurde. "Das Verhalten des Pressevertreters war wohl durch Unwissenheit begründet", sagt die Vorsitzende Richterin.
"Bei der Gesamtwürdigung komme ich zum Ergebnis, dass keine besondere Schwere der Schuld vorliegt." Verteidiger Sebastian Glathe Verteidiger Glathe setzt seinen Schlussvortrag fort, spricht weiter über die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Staatsanwalt Berger habe etwa vorgebracht, K. habe die Tat auf Korfu bagatellisiert. Das sei zulässig, argumentiert Glathe, und zitiert eine Reihe von BGH-Entscheidungen, in denen es darum geht, dass Verteidigungsargumente eines Angeklagten nicht strafschärfend ausgelegt werden dürfen. Auch das nicht Vorliegen von strafmildernden Gründen dürfe nicht strafschärfend wirken. Der Verteidiger fasst zusammen: "Bei der Gesamtwürdigung komme ich zum Ergebnis, dass keine besondere Schwere der Schuld vorliegt", sagt Glathe.
Dann wendet er sich der Anordnung der Sicherungsverwahrung zu. "Dr. Pleines hat sich wesentlich zur Gefährlichkeit des Angeklagten geäußert", sagt Glathe. Der Hang zu Straftaten, so Glathe, müsse von der Gefährlichkeit differenziert betrachtet werden. Nebenklagevertreter Kramer habe gesagt, jetzt sei der richtige Zeitpunkt für eine solche Betrachtung; dem widerspricht Glathe. Richtig sei das jedoch nach der Haft. "Aus Ihrer Sicht, Herr Oberstaatsanwalt, ist auszuschließen, dass positive Wirkungen bei meinem Mandaten erreichbar sind."
Das sei in der wohl bevorstehenden langen Haft für den Angeklagten jedoch nicht einfach auszuschließen; das Einwirken und die Veränderung eines Straftäters sei mithin ein Ziel des Strafvollzugs auch mit der Sozialtherapie. Das gelte auch für lebenslänglich Verurteilte und für Sexualstraftäter. "Dr. Pleines hat meinem Mandanten einen fehlenden emotionalen Resonanzraum bescheinigt, gerade da ist es doch ...

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