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Urteil zum Freiburger Alkoholverbot: Interview mit dem erfolgreichen Kläger John Philipp Thurn

Dana Hoffmann
  • Di, 28. Juli 2009, 12:54 Uhr
    Stadtgespräch (fudder) Stadtgespräch

Das Freiburger Alkoholverbot ist rechtswidrig. Mit diesem Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts hat der Arbeitskreis kritischer Juristinnen und Juristen (akj) heute einen großen Erfolg verbucht. akj-Mitglied John Philipp Thurn (Bild links) hatte gegen gleich zwei umstrittene Polizeiverordnungen geklagt: das Alkoholverbot im Bermudadreieck, und die sogenannte Randgruppen-Verordnung.


Herr Thurn, erst mal herzlichen Glückwunsch zur gewonnen Klage. Lassen Sie schon die Korken knallen?
John Philipp Thurn: Danke, wir sind natürlich sehr erleichtert und freuen uns, dass das VGH unsere Kritik bestätigt ...

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