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OLG Karlsruhe

Rad-Unfall wegen Slackline: Drei Frauen müssen 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Stefan Mertlik
  • Mi, 28. August 2019, 07:12 Uhr
    Freiburg

BZ-Plus Wer eine Slackline über einen Radweg spannt, haftet für die Folgen. Das OLG hat deshalb drei Frauen verurteilt: Ihre Slackline in Freiburg hatte 2009 eine Radlerin übersehen und stürzte schwer.

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Eine Slackline sollte nie über Wege hinweg gespannt werden und außerdem auch nie unbeaufsichtigt sein. Foto: Benedikt Arnold
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Slacklining – der Seiltanz zwischen zwei Bäumen – ist aus Freiburgs Parkanlagen nicht mehr wegzudenken. Wer aber in einem öffentlichen Park eine Slackline über einen Radweg spannt, muss bei einem Unfall in vollem Umfang haften. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun in zweiter Instanz entschieden.
Eine Radfahrerin hatte 2009 im Stadtteil Rieselfeld eine Slackline übersehen und sich schwer verletzt. ...

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