Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Einsprüche gegen die OB-Wahl rechtskräftig zurückgewiesen. Damit ist Martin Horn nun auch ganz offiziell Oberbürgermeister von Freiburg.
303 Tage nach seiner Wahl und 248 Tage nach seinem Dienstantritt darf sich Martin Horn nun auch offiziell Oberbürgermeister nennen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Aschermittwoch keine Berufung zugelassen. Damit gilt die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die eingereichten Klagen gegen Horns Wahl unzulässig und unbegründet seien. So hat der Rathauschef nun auch ein Stimmrecht im Gemeinderat.
"Die Zeit des Verwesens ist nun vorbei." OB Martin Horn auf Instagram ...