Kein Bier zum Döner

Fr, 02. Februar 2007 um 11:06 Uhr
Der Gast hatte sich über den Hinweis des Imbissbetreibers, dass Alkoholgenuss im Imbiss nicht erlaubt sei, derart erregt, dass er sowohl im Imbissstand als auch vor der Lokalität randalierte und Sachbeschädigungen beging.
Der Mann hatte bereits viel Alkohol getrunken und war nicht zu bändigen, so dass die Polizei ihn in Gewahrsam nahm. Zu den Anzeigen wegen Sachbeschädigungen und Beleidigung wird er nun noch eine Rechnung für die amtliche Übernachtung erhalten.