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OB-Wahl in Freiburg

Martin Horn wird wegen Klage erst einmal Amtsverweser

Uwe Mauch
  • Mi, 13. Juni 2018, 18:52 Uhr
    Freiburg

Martin Horn muss seinen neuen Job als Freiburger OB zunächst als Amtsverweser antreten. Eine Dauerkandidatin hat die Wahl angefochten und nun gegen die ablehnenden Bescheide Klage eingereicht.

Als Amtsverweser wird Horn zunächst be...cheidungen nicht mit abstimmen können.  | Foto: dpa
Als Amtsverweser wird Horn zunächst bei Gemeinderatsentscheidungen nicht mit abstimmen können. Foto: dpa
Bis ein Gericht darüber entschieden hat, kann Horn seinen OB-Posten formal nicht antreten. Das hat eine gravierende Auswirkung: Er darf im Gemeinderat nicht abstimmen.
Die Dauerkandidatin ist bei anderen Wahlen schon ähnlich ...

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