Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Beschlagnahme der Sambasta-Trommeln war rechtswidrig
Schlappe fürs Amt für öffentliche Ordnung und die Polizei: Die linksalternativen Trommler der Sambastas haben erfolgreich gegen die Beschlagnahmung ihrer Instrumente geklagt – und nicht nur in diesem Punkt Recht bekommen.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die vom städtischen Ordnungsamtsleiter Walter Rubsamen telefonisch angeordnete Beschlagnahme der Trommeln und Ohrstöpsel der linksalternativen Sambastas beim deutsch-französischen Gipfel am 10. Dezember 2010 in Freiburg war ebenso rechtswidrig wie die Beschlagnahme selbst durch die Polizei. Und: ...