Account/Login

Mordfall Maria L.

Cybercrime-Firma hackte für die Polizei Hussein K.s Handy

Carolin Buchheim
  • & aktualisiert um 13.30 Uhr

  • Mo, 08. Januar 2018, 07:24 Uhr
    Freiburg

Die Ermittler der Freiburger Kripo ließen das Handy des Angeklagten Hussein K. von einer Münchner Spezialfirma cracken. Die Daten geben Aufschluß über K.s Verhalten in der Tatnacht.

Der Angeklagte Hussein K. am 17. Verhandlungstag im Landgericht Freiburg.  | Foto: dpa
Der Angeklagte Hussein K. am 17. Verhandlungstag im Landgericht Freiburg. Foto: dpa
1/2
Zusammenfassung des 17. Verhandlungstags
Der 17. Verhandlungstag ist beendet. Der Tag begann mit der Aussage eines jungen Flüchtlings aus Afghanistan, der Hussein K. vor mehreren Jahren im Iran getroffen haben will. Hochinteressant war die Aussage des Cybercrime-Ermittlers der Kriminalpolizei Freiburg zu den Aktivitäts- und Standortdaten von Hussein K.s Handy. Eine externe Firma hatte das Telefon für die Ermittler gecrackt. "Es ist alles absolut stimmig", sagte der Ermittler über die Daten aus dem Telefon. Diese zeigten sogar, wann der Angeklagte die Böschung der Dreisam hochhegangen war – und gaben auch Aufschluß über die wahrscheinliche Dauer der Tat – eine Stunde und zwanzig Minuten. Zum Abschluss der Verhandlungstags wurden die beiden Gerichtsurteile aus Griechenland verlesen. Die Verhandlung wird am 25. Januar um 14 Uhr fortgesetzt.
Verlesung der griechischen Urteile
13 Uhr: Zum Abschluss des 17. Verhandlungstags werden die beiden Urteile gegen Hussein K. aus Griechenland verlesen.
Richterin Schenk beginnt mit dem erstinstanzlichen Urteil des Gerichts in Korfu vom 12. Februar 2014: Hussein K. wird wegen versuchten Raubes und versuchten Mordes verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Hussein K. sich am 26. Mai 2013 gegen 2.30 Uhr seinem Opfer näherte, sie festhielt, nach ihrer Handtasche griff und sie erst zu Boden warf. Als ein Auto kam, hob K. sein Opfer kopfüber über ein Zaungitter hinweg und ließ sie einen Abhang hinunter zum Meer fallen. Die Tasche warf er hinterher. Das Opfer wurde schwer verletzt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass K. die Straftat absichtlich begangen habe und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel